Voraussetzung für die Aufnahme
Sie sind Schweizer Bürger/in, wohnen seit langem in Rheinfelden (mindestens 12 Jahre, die letzten 5 Jahre ununterbrochen, in Rheinfelden wohnhaft,) und sind hier zuhause? Sie interessieren und engagieren sich für die Belange von Stadt und Ortsbürgergemeinde und wollen das Rheinfelder Bürgerrecht erwerben?
Dann können Sie beim Gemeinderat Rheinfelden mit ausgefülltem Gesuchsformular und den erforderlichen Beilagen schriftlich um die Aufnahme in das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Rheinfelden und in das Bürgerrecht der Ortsbürgergemeinde Rheinfelden ersuchen. Der Besitz des Einwohnerbürgerrechts ist Voraussetzung für eine Aufnahme in das Ortsbürgerrecht. Das Gesuchsformular kann beim Regionalen Zivilstandsamt Rheinfelden bezogen werden.
Ende 2020 lebten in Rheinfelden 349 Ortsbürgerinnnen und Ortsbürger, 325 davon stimmberechtigt.
Dokumente
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Ortsbürgerrecht Stadt Rheinfelden | Download | 0 | Ortsbürgerrecht Stadt Rheinfelden |